Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.alpha-consult.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Voraussetzungen für die Echtheit einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kurz-Info: Voraussetzungen für die Echtheit einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung

Juli 2004
Kategorien: Klienten-Info

Seit 1. Jänner 2003 räumt § 11 Abs. 2 UStG die Möglichkeit ein, eine Rechnung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Ausführungsverordnung hiezu wurde nun im BGBl I Nr. 71/2003 veröffentlicht. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung ist demnach gewährleistet, wenn

  1. die Rechnung mit einer Signatur laut Signaturgesetz versehen ist und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdienstanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht, oder
  2. die Rechnung durch elektronischen Datenaustausch (EDI) übermittelt wird.

Bild: © B. Wylezich - Fotolia