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Kurz-Info: Weiße Bekleidung des Arztes keine Betriebsausgabe
September 2007
Kategorien:
Klienten-Info
Nur eine typische Berufsbekleidung, die im Wesentlichen für die berufliche Verwendung geeignet ist (z.B. Schutzkleidung, Uniform etc.), ist lt. VwGH 26.4.2007,2006/14/0036 steuerlich abzugsfähig.
Bild: © Marc Dietrich - Fotolia
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© AlphaConsult Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand GmbH | Klienten-Info
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