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Artikel zum Thema: Restnutzungsdauer

6 Ergebnisse zum Thema "Restnutzungsdauer"
Ergebnisse 1 bis 6

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Bis zu 30% degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und beschleunigte Gebäudeabschreibung

Bis zu 30% degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und beschleunigte Gebäudeabschreibung

Diese beiden Maßnahmen sollen zur Entlastung von Unternehmen bei Investitionen beitragen und auch zu Erleichterungen bei Vermietung und Verpachtung führen. Da keine zeitliche Befristung vorgesehen ist, handelt es sich um "Dauerrecht". Die degressive Abschreibung stellt...

BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde auch die AfA für Gebäude im betrieblichen Bereich auf (bis zu) 2,5% p.a. vereinheitlicht . Da diese Änderung für im Jahr 2016 beginnende Wirtschaftsjahre gilt, ist sie auch auf bereits bestehende Gebäude...

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BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

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Das Auto im Unternehmen – Teil II: Steuerliche Behandlung und Besonderheiten

Das Auto im Unternehmen – Teil II: Steuerliche Behandlung und Besonderheiten

Während wir im ersten Teil unserer Artikelserie die Besonderheiten des Autos für Dienstnehmer (Stichworte Sachbezug, Kilometergeld etc.) dargestellt haben, werden nun im zweiten Teil allgemeine Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Pkw im Unternehmen sowie die damit...

Neue Rechtsprechung zum "anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand"

Erhaltungsaufwendungen (Austausch einiger Fenster, Türen etc.) im betrieblichen Bereich können prinzipiell sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ausnahmen gibt es jedoch bei Vermietungen zu Wohnzwecken (Verteilung der Aufwendungen auf 10 Jahre bei...

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Neue Rechtsprechung zum "anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand"

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Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wird im Gesetz grundsätzlich mit 66,6 Jahren angenommen, sodass sich eine jährliche Abschreibung von 1,5% ergibt. Eine für den Steuerpflichtigen vorteilhafte...

Kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Gebäuden - keine Bindung der Finanz an Sachverständigengutachten

Bei vermieteten Gebäuden beträgt der AfA-Satz unabhängig von der Nutzung durch den Mieter grundsätzlich 1,5% p.a. (= Nutzungsdauer von rd. 67 Jahren) bzw. bei vor 1915 erbauten Gebäuden 2%. Ein höherer AfA-Satz ist - auch bei gebraucht...

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Kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Gebäuden - keine Bindung der Finanz an Sachverständigengutachten
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