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Erfassung der Meldungen gemäß § 109 a EStG in den Steuererklärungen 2003

Juli 2004
Kategorien: Klienten-Info

Personen, die 2003 für außerhalb eines Dienstverhältnisses erbrachte bestimmte Leistungen ein Honorar erhalten haben und mittels Formular E 18 vom Leistungsempfänger informiert worden sind, sind verpflichtet dieses Honorar in ihrer Einkommensteuererklärung wie folgt zu erfassen:

Einkommensteuererklärung – Formular E1
Auf Seite 1 ist unter Punkt 1 die Anzahl der Mitteilungen gemäß § 109 a einzutragen.

Beilage zurEinkommensteuererklärung – FormularE 1a
Unter der KZ 9050 ist die Summe der Honorare aus den Mitteilungen (Formular 18) einzutragen, dabei ist aber darauf zu achten, dass in der KZ 9040 diese Honorare aus der Summe der Gesamteinnahmen auszuscheiden sind, um eine Doppelerfassung zu vermeiden.

Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) – Formular E 6
Auf Seite 1 ist die Anzahl der Mitteilungen gemäß § 109 a einzutragen.
Da für Personengesellschaften der Steuererklärung nach wie vor eine Abschrift der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen- Ausgabenrechnung beizulegen ist, sind die Einnahmen laut Mitteilungen gemäß § 109 a in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. den Einnahmenaufzeichnungen gesondert auszuweisen.

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