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Die steuerliche Behandlung von Hospitality Packages für die EURO 2008

Mai 2008
Kategorien: Klienten-Info

Die bevorstehende heimische Fußball-EM bietet für Unternehmen die Möglichkeit, spezielle Marketingaktivitäten durchzuführen und den Kontakt zu Geschäftsfreunden oder potentiellen bzw. bereits bestehenden Kunden zu intensivieren. Sogenannte Hospitality Packages, die aus Marketingzwecken unentgeltlich weitergegeben werden, können an die Wünsche der erwerbenden Unternehmen angepasst werden und beinhalten im Regelfall neben entsprechenden Eintrittskarten für Spiele in Österreich ein kulinarisches Rahmenprogramm, Erinnerungsgeschenke sowie auch den Zutritt zu Side-Events. Ertragsteuerlich stellt sich die Frage, ob die Kosten für Hospitality Packages bei dem Unternehmen Betriebsausgaben darstellen - aus umsatzsteuerlicher Sicht gilt zu bedenken, ob die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Die Finanzverwaltung vergleicht die aus Marketingzwecken unentgeltliche Weitergabe eines Hospitality Packages mit der werbewirksamen Bewirtung im Rahmen eines betrieblich veranlassten Events und erkennt pauschal 50% als Betriebsausgaben an. Dem erwerbenden Unternehmen steht außerdem der volle Vorsteuerabzug zu - ein steuerpflichtiger Eigenverbrauchstatbestand liegt nicht vor.

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