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Artikel zum Thema: E-Card

7 Ergebnisse zum Thema "E-Card"
Ergebnisse 1 bis 6

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Service-Entgelt 2014 für die E-Card und Änderungen bei der Anmeldung von Dienstnehmern bei Personengesellschaften

Service-Entgelt 2014 für die E-Card und Änderungen bei der Anmeldung von Dienstnehmern bei Personengesellschaften

Das Service-Entgelt für die E-Card wird für 2014 um 0,3 € auf 10,3 € erhöht . Neu ist eine Befreiung für mitversicherte Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten. Befreiungen bestehen auch weiterhin wie bisher für mitversicherte...

Kostendeckung bei Freizeitunfällen

:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den...

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Kostendeckung bei Freizeitunfällen

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Jährliche Zahlung der MV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte

Jährliche Zahlung der MV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte

Seit 1. Jänner 2006 besteht für den Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit diese Beiträge entweder monatlich oder jährlich zu überweisen. Da der Wechsel von der bisher monatlichen zur jährlichen Überweisung nur zum Jahresende zulässig ist, besteht...

Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 14,53 / Tag wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt. Es wird nur für ein Kind gewährt (Ausnahme: Mehrlingsgeburten, bei denen sich das Kinderbetreuungsgeld für das...

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Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld

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Service-Entgelt für E-Card ab 15. November 2005 für 2006

Service-Entgelt für E-Card ab 15. November 2005 für 2006

Im November 2005 fällt erstmals dieses Entgelt in der Höhe von € 10,- fürden Versicherten an. :: Maßnahmen des Dienstnehmers Zum Stichtag 15. November 2005 ist zu prüfen, ob die Dienstnehmer mitversicherte Ehepartner/Lebensgefährten haben. Bis...

Berechnung der Urlaubstage / krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs und Kündigung

Urlaubsanspruch Pro Arbeitsjahr hat der Arbeitnehmer bei weniger als 25 Dienstjahren (Vordienstzeiten, Schulzeiten, Studienzeiten etc. nach § 3 UrlG) Anspruch auf 30 Werktage , bei mehr als 25 Dienstjahren auf 36 Werktage . Werktage / Arbeitstage Grundsätzlich...

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Berechnung der Urlaubstage / krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs und Kündigung
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